Was kostet unsere Dienstleistung?


Bei LINHO Immobilien GmbH haben Sie eine Sorglose Vermittlung zu den besten Konditionen


Konditionen beim Verkauf Ihrer Liegenschaft:


  • Bei uns bezahlen Sie keine Aufschaltgebühren
  • Bei uns haben Sie keine monatlichen Kosten
  • Bei uns zahlen Sie 2.5% reine Erfolgsprovision,damit gehören wir zu den günstigsten Anbieter auf dem Markt
  • Bei uns gibt es keine Exklusiv-Mandate 
  • Bei uns  haben Sie die Möglichkeit Ihre Liegenschaft selber zu verkaufen
  • Bei uns gibt es keine versteckten Kosten
  • Inventarverkauf wird zusätzlich verrechnet

 

Beispiel, Verkaufswert Fr 1 Mio. = 2.5% Fr. 25'000.- plus MWST = Fr. 27'025.- Maklerprovision

 


Konditionen bei der Vermietungen von Ihrer Liegenschaft


  • Bei uns bezahlen Sie keine Aufschaltgebühren
  • Bei uns haben Sie keine  monatlichen Kosten
  • Bei uns zahlen Sie eine Brutto-Monatsmiete,damit gehören wir zu den günstigsten Anbieter auf dem Markt
  • Beiuns gibt es keine Exklusiv-Mandate
  • Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Liegenschaft selbst zu vermieten
  • Bei uns gibt es keine versteckten Kosten
  • Inventarverkauf wird zusätzlich verrechnet


Beispiel, Miete Brutto Fr. 2'500.- = Fr. 2'500.- plus MWST = Fr. 2'702.50 Maklerprovision


Bei LINHO Immobilien gibt es keine versteckten Kosten.

Bei uns haben Sie von Anfang an die volle Transparenz.



Zögern Sie nicht, nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf.


Das LINHO Immobilien GmbH Team freut sich auf SIE!



Telefon: 076 788 30 10

E-Mail: info@ho-immo.ch


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Der Maklervertrag einfach erklärt


Der Maklervertrag wird zwischen zwei Parteien ausgehandelt und ist ein privatrechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind der Verkäufer der Immobilie und der Makler.


Gültigkeit und zustande kommen von einem Maklervertrag


Ein Maklervertrag kann sowohl in schriftlicher Form als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Der Vertrag unterliegt keiner Formpflicht, muss jedoch innerhalb der öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen agieren. Vertraglich geregelte Inhalte sind vor allem die Definition der Aufwandsentschädigung und der Maklerprovision.


Der Maklervertrag – darauf kommt es an


Im Maklervertrag wird der Maklerauftrag genau geregelt. Der Vertrag beschreibt schliesslich Ihren Auftrag, Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu finden. Theoretisch ist auch eine mündliche Vereinbarung möglich; ein schriftlicher Vertrag ist jedoch immer zu empfehlen.