Tipps für den gemeinsamen Immobilienkauf
Der Kauf der ersten eigenen Immobilie ist für die meisten Paare eine aufregende Angelegenheit. Schliesslich geht es um viel Geld und eine langfristige Verpflichtung.
Das gemeinsame Projekt kann sehr verbindend sein, aber bei einer schlechten Planung auch zu viel Stress und Ärger führen.
Aus diesem Grund sollten Sie sich die Zeit nehmen und sich gründlich auf die grosse Investition in die Zukunft vorbereiten. Durchdenken und planen Sie jeden einzelnen Schritt ganz genau. Vor allem wenn Sie als Paar ohne Trauungsurkunde eine Immobilie gemeinsam kaufen möchten, sollten Sie sich vertraglich absichern.
Auf diese Weise können Sie böse Überraschungen vermeiden. Die folgenden Tipps dienen Ihnen als kleiner Leitfaden.
Überprüfung des Kontostands
Gerade bei Paaren, die über kein gemeinsames Konto verfügen, ist es wichtig, dass sie vor dem Immobilienkauf offen über ihre finanzielle Situation sprechen.
Machen Sie einen gemeinsamen Kassensturz. Was verdient jeder von Ihnen monatlich und wie hoch sind die gemeinsamen Ersparnisse?
Verfügen Sie vielleicht bereits über Eigentum, auf welches Sie eine Hypothek aufnehmen könnten? Nur wenn Sie ehrlich mit Ihrer finanziellen Situation umgehen, können Sie Risiken realistisch abwägen und einen soliden Finanzplan aufstellen. Sie müssen dazu wissen, was Ihnen als Eigenkapital und an monatlichem Budget für die Eigenheimfinanzierung zur Verfügung steht.
Der gemeinsame Blick in die Zukunft.
Ein Immobilienkauf ist eine langfristige Investition, mit welcher Sie sich kostenmässig über einen langen Zeitraum der Bank gegenüber verpflichten.
Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Kauf einen Blick in Ihre gemeinsame Zukunft werfen. Haben Sie als Paar wirklich die gleichen Wünsche, Pläne und Ziele?
Wie sieht es mit dem Thema Familienplanung aus? Hat vielleicht einer von Ihnen einen Kinderwunsch, den der andere nicht teilt?
Auch wenn die Diskussion solcher Fragen manchmal schwierig ist, vor dem Eigenheimkauf sollten diese auf den Tisch kommen und mit in Ihre Überlegungen einfliessen.
Was passiert, z.B. wenn bei der Familiengründung oder durch einen Arbeitsplatzverlust ein Gehalt wegfällt? Können Sie die finanzielle Belastung dann trotzdem noch stemmen?
Und auch wenn es für Sie momentan unvorstellbar ist, sollten Sie auch vor dem möglichen Fall einer eventuellen Trennung, Krankheit oder einem Todesfall die Augen nicht verschliessen.
Sprechen Sie schon vor dem Kauf darüber, was in diesem Fall mit der Immobilie passiert.
Wer bleibt darin wohnen und wer übernimmt die Kosten?
Keine falsche Scheu vor Verträgen
Beim Kauf einer Liegenschaft sollten Sie die Romantik ein wenig beiseiteschieben. Auch wenn Ihre Liebe momentan noch so gross ist, sie ist leider ein Faktum, auf das Sie sich nicht zu hundert Prozent verlassen können.
Deshalb sollten Sie bei einem Immobilienkauf auch auf keinen Fall auf klare vertragliche Vereinbarungen verzichten.
Gerade wenn Sie unterschiedlich viel Eigenkapital einbringen, sollte dies unbedingt schriftlich dokumentiert sein, damit es im Trennungsfall nicht zu unschönen und belastenden Streitigkeiten kommt.
Bei einem Paar ohne Trauungsurkunde kann z.B. ein Konkubinatsvertrag die Lösung sein, um finanzielle Fragen vertraglich zu regeln.
Auch ein möglicher Todesfall und die damit verbundene Erbschaft sollten vertraglich festgehalten werden. Überlegen Sie ganz genau, wer nach dem Kaufabschluss im Grundbuch als Besitzer/-in der Immobilie eingetragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende rechtliche Folgen.
Diese Eigentumsformen gibt es
Je nachdem, wie die finanzielle Verteilung bei Ihnen ist, können Sie sich für drei unterschiedliche Eigentumsformen entscheiden:
Alleineigentum, Gesamteigentum oder Miteigentum.
Beim Alleineigentum bringt nur eine Seite Eigenkapital ein und wird als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen. Diese Partei kann frei über das Wohneigentum verfügen, trägt dabei aber auch die alleinige Verantwortung. Handelt es sich bei der Immobilie um das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung des Ehepaares, darf das Eigenheim nicht ohne Zustimmung des Partners verkauft werden.
Beim Gesamteigentum bringen mehrere Parteien Eigenkapital ein und die Immobilie gehört allen Parteien zu gleichen Teilen – egal, wie viel Eigenkapital jemand eingebracht hat. Die Eigentümer/-innen können über die Immobilie nur gemeinsam verfügen und es ist nicht möglich, einzelne Anteile zu veräussern.
Beim Miteigentum bringen beide Partner Eigenkapital ein und werden im Grundbuch mit der jeweiligen Eigentumsquote eingetragen.
Beide Parteien können frei über ihren Anteil verfügen, tragen aber auch die Pflichten dafür.
Für den Fall, dass ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen will, räumt das Gesetz den anderen Miteigentümern ein Vorkaufsrecht ein.
Die meisten Paare entscheiden sich für das Miteigentum, da dieses etwa im Fall einer Auflösung der Partnerschaft weniger Konfliktpotenzial bietet.
Die Finanzierung des Eigenheims
Ein solider Finanzplan gehört zu den wichtigsten Themen beim Immobilienkauf. Dazu gehört in der Regel auch der Bankbesuch.
Informieren Sie sich vorher gründlich über die verschiedenen Hypothekenformen.
Als Konkubinatspaar sollten Sie sich auch genau überlegen, wie Sie bei der Finanzierung vorgehen.
Als Doppelverdiener ist es meist leichter, eine Hypothek bei der Bank zu bekommen, da diese dadurch eine höhere Sicherheit hat. Der Bank ist es dabei egal, ob einer der Partner einen höheren Eigenkapitalbeitrag einbringt.
Aber Achtung: Sie haften dann auch gleichberechtigt für die Schulden. Sollten die Besitzverhältnisse an der Immobilie verschieden sein, sollten Sie auch die Verpflichtung bei Finanzierung anteilig aufteilen (z.B. durch einen privaten Darlehensvertrag).
Auch die Themen Pension und laufende Unterhaltskosten sollten Sie bei der Erstellung des Finanzplans nicht vergessen. Auch in einer eigenen Immobilie wohnt man leider nicht komplett kostenlos (Reparaturen, Sanierungen, Nebenkosten).
Läuft der Hypothekenvertrag über den Rentenbeginn hinaus, ist es wichtig, zu kalkulieren, ob die Rentenhöhe zur monatlichen Belastung passt.
Halten Sie auf jeden Fall jede Vereinbarung schriftlich fest und bewahren Sie auch später nach dem Kauf alle Rechnungsbelege auf, sodass immer leicht nachvollziehbar ist, wer was in die Immobilie investiert hat.
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Sie sehen, ein Immobilienkauf ist eine komplexe Angelegenheit.
Gerade beim Erwerb der ersten Immobilie drohen viele Fallstricke.
Deshalb sollten Sie auf den kompetenten Rat eines echten Immobilienprofis nicht verzichten.
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